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Schulrat
Der Schulrat bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. Der Schulrat hat folgende Aufgaben:
- Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
- Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung
- Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnnen und Lehrer vor.
- Er genehmigt das Schulprogramm.
- Er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
- Er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können.
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
Kontakt
SchulratÄussere Lange Heid 13 A
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 03 33
sekretariat@schule-muenchenstein.ch