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Schulärzte

Gemäss Verordnung über den Schulärtzlichen Dienst finden während der obligatorischen Schulzeit drei schulärztliche Untersuchungen statt:

  • die erste im Laufe des ersten Kindergartenjahres
  • die zweite in der vierten Primarklasse
  • die dritte in der siebten Klasse bzw. zweiten Oberstufenklasse

Bei diesen Untersuchungen können etwaige Störungen insbesondere der Augen und des Gehörs sowie der Gesamtentwicklung frühzeitig entdeckt und behandelt werden.

Diese Untersuchungen können entweder durch den Schularzt oder bei Ihrem Privatarzt durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für privatärztliche Untersuchungen nicht von der Gemeinde übernommen werden. Ergänzende Informationen finden sie hier.